Einige Behörden verlangen von Hundeschulen im Zusammenhang mit dem Sachkundenachweis gemäß §11 TSchG das Führen eines Tätigkeitsberichtes. Daraus soll mindestens hervorgehen


    • der Name des Hundehalters,
    • der Name und Rasse des Hundes,
    • die Bezeichnung des Kurses und des Lerninhaltes und 
    • der Name des Trainers.


Die Dokumentation ist mindestens drei Jahre ab dem Datum der letzten Eintragung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.


Über das Menü Sonderfunktionen->Tätigkeitsbericht Hundeschule gelangt man zu dem Dialog, mit dem man den Tätigkeitsbericht erstellen kann.



Im oberen Bereich legt man den Zeitraum fest, für den der Tätigkeitsbericht erstellt werden soll. Mit Klick auf den Tätigkeiten für Zeitraum ermitteln Button werden die zugehörigen Daten gesammelt und angezeigt.


Nicht erwünschte Einträge kann man durch Selektieren und Drücken der Entf Taste löschen.


Der Ausdruck erfolgt per Klick auf den Drucken Button.