Zahlungseingänge mobil
Mobil erfasste Zahlungseingänge sind keiner Leistung zugeordnet. Die Zuordnung zu einer Leistung kann erst nach der Synchronisation mit der PC Software erfolgen.
Das ist am Beispiel einer mobil erfassten Einzelstunde erläutert:
Anmerkung: dies gilt auch für mobil erfasste Zahlungseingänge wenn der Mobile Client dieselbe Datenbank verwendet wie die KnoWau-Software. Für die Verbuchung eines Zahlungseingangs sind zusätzliche Buchhaltung-relevante Aktionen notwendig, die dem Mobilen Client nicht zur Verfügung stehen. Bei Import eines mobilen Zahlungseingangs werden diese Aktionen nachgeholt.
Die Einzelstunde kostet 50,00 €, da sie beim Kunden zu Hause erfolgt, wird zusätzliche eine Anfahrtspauschale von 20,00 € erhoben. Die Situation nach Erstellen der Einzelstunde (im Mobile Client 2 über Einzelstunden->+ erstellt) und des Zahlungseingangs von 50,00 € + 20,00 € = 70,00 € ist in der folgenden Skizze dargestellt:

Einzelstunde und Zahlungseingang wurden mobil erfasst, den Kunden gab es bereits, als die Daten zum Mobile Client 2 exportiert wurden.
In der PC Datenbank ist vor dem Import der oben erfassten Daten zum Beispiel folgende Situation:

Nach dem Import sind Einzelstunde und Zahlungseingang (mobil) auch auf dem PC neben den bereits existierenden Objekten vorhanden:

Der Zahlungseingang ist allerdings noch keiner Leistung zugeordnet. Das hängt damit zusammen, dass sich ein Zahlungseingang immer auch auf die Reihenfolge der Belegnummern im Kassenbuch auswirkt. Bei Verteilung von Nachfolge-Belegnummern in zwei unabhängigen Systemen (wie dem Mobile Client 2 und dem PC) könnte es dabei zu Überschneidungen und Inkonsistenzen kommen. Die Zuordnung der Zahlungseingänge geschieht daher immer über den Dialog Verwaltung->Zahlungseingänge KnoWau mobil.
Die Zuordnung soll im vorliegenden Beispiel für die Einzelstunde und die Anfahrt-Pauschale erfolgen. Da die Einzelstunde nur 50,00 € kostet, der Zahlungseingang aber 70,00 €, bietet KnoWau bei der Zuordnung die Möglichkeit zum Erstellen eines Gutscheins über den Restbetrag von 20,00 € an. Da die Anfahrtspauschale auf dem PC ggf. noch nicht existiert, kann sie später (nach Erstellung) mit dem Gutschein der Überzahlung (20,00 €) bezahlt werden.
Die Situation nach der Zuordnung des mobilen Zahlungseingangs von 70,00 € zur Einzelstunde ist daher:

Es wurden ein Gutschein über 20,00 € und zwei Zahlungszuordnungen (50,00 € zur Einzelstunde und 20,00 € zum Gutschein) erzeugt. Der mobile Zahlungseingang wurde als zugeordnet markiert, eine weitere Zuordnung ist nicht mehr möglich.
Zugeordnete mobile Zahlungseingänge werden nicht mehr benötigt und können bei Bedarf mit einem Klick auf den Zugeordnete Zahlungseingänge löschen Button in der Listenmaske der mobilen Zahlungseingänge gelöscht werden.