Kassenbucheintrag stornieren
Fälschlich gemachte Kassenbucheinträge sollten storniert werden. Beim Löschen würden Lücken bei der Vergabe von Belegnummern entstehen. Stornierung ist im Reiter Storno der Bearbeitungsmaske des Kassenbucheintrags möglich.
Kassenbucheinträge für Leistungen von Hundeschule oder Pension beruhen auf einem Zahlungseingang bei der zugehörigen Leistung oder Rechnung. Sie sind nicht änderbar (gelber Hintergrund). Zur Stornierung eines solchen Kassenbucheintrags muss der zugehörige Zahlungseingang gelöscht werden.
Andere Kassenbucheinträge können ebenfalls über den Reiter Storno storniert werden.

sie erscheinen dann in der Storno-Farbe im Kassenbuch:

Ein stornierter Kassenbucheintrag kann nicht mehr geändert werden, d.h. die Stornierung kann nicht mehr aufgehoben werden.