Rechnungen oder Teilrechnungen können storniert oder ausgebucht werden. In den Bearbeitungsmasken sowohl für Rechnung als auch für Teilrechnung gibt es den Reiter Storno, Ausbuchen mit den zugehörigen Feldern.



Man kann nur stornieren oder ausbuchen, nicht beides. Stornierte Rechnungen sind fälschlicherweise erstellte Rechnungen, die weder dem Umsatz noch den Forderungen zugerechnet werden. Rechnungen sollten nicht gelöscht werden, weil dann die Folge der Rechnungsnummern unterbrochen wird.


Anmerkung 1: Bezahlte oder angezahlte Rechnungen können nicht mehr storniert werden. Stornierte Rechnungen werden in der Liste der Rechnungen beim Kunden in einer anderen Farbe dargestellt.


Anmerkung 2: Rechnungen, die berechtigterweise erstellt wurden, für die aber keine Zahlung mehr zu erwarten ist, kann man ausbuchen. Dann werden sie dem Umsatz hinzugerechnet, nicht aber den Einnahmen.


Umgang mit stornierten Rechnungen


Leistungen, die bereits auf Rechnungen sind, können nicht auf eine weitere Rechnung übernommen werden. Das birgt die Gefahr von Doppelforderungen. Leistungen aus stornierten Rechnungen repräsentieren jedoch keine Forderungen mehr und können bei Bedarf auf andere Rechnungen übernommen werden.

Dazu dient der Posten auf neue Rechnung Button oder das Icon, die auf stornierten Rechnungen erscheinen.



Nach Klick auf den Button werden die Rechnungspositionen der stornierten Rechnung zur Auswahl angeboten. Nach Selektion und Klick auf den Auswählen Button wird eine die Bearbeitungsmaske einer neuen Rechnung geöffnet und alle Leistungen des Kunden ohne Rechnung - zuzüglich der Positionen aus der stornierten Rechnung - eingefügt. Es kann daher sein, dass für neue Rechnung mehr Positionen vorgeschlagen werden, als die selektierten aus der Storno-Rechnung. 



Die unerwünschten Positionen muss man manuell entfernen und dann die neue Rechnung speichern.