Buchungsschlüssel werden beim DATEV-Export als Zusatzinformation zu einigen SKR-Nummern benötigt . DATEV erwartet zweistellige Buchungsschlüssel. Die erste Stelle des Buchungsschlüssels  repräsentiert den Berechtigungsschlüssel (in der Regel 9), die zweite den Steuerschlüssel. Bei Import einer mit KnoWau erstellten Export-Datei werden die Berechtigungsschlüssel meist automatisch ergänzt. Das sollten sie mit ihrem Steuerberater abklären. In KnoWau enthalten dann die Buchungsschlüssel nur den Steuerschlüssel.


Buchungsschlüssel sind nur aus der Bearbeitungsmaske eines Sachkontos erreichbar



Buchungsschlüssel sind nicht zu jeder Buchung notwendig.


Sie (oder ihr Steuerberater) müssen die Buchungsschlüssel ggf. an die bei DATEV getroffenen Einstellungen und Konten anpassen. Wenn sie zum Beispiel den Buchungsschlüssel 90 für aufzuteilende Vorsteuer verwenden, muss dazu ein Konto mit Steuerrechnungsfunktion (AV) bei DATEV vorhanden sein, damit die entsprechende Vorsteuer ermittelt werden kann.


Ist für ein verwendetes Konto keine Steuerrechnungsfunktion (AV) bei DATEV vorhanden, kann z.B. der


    Buchungsschlüssel 8 für Vorsteuer 7% verwendet werden,

    Buchungsschlüssel 9 für 19%.


Analog gelten für zur Berechnung der Umsatzsteuer die


    Buchungsschlüssel 2 für 7% bzw.

    Buchungsschlüssel 3 für 19%.