Fälligkeit, Ausführungsdatum
Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Forderung bezahlt werden muss und Ausführungsdatum den Zeitpunkt, zu dem eine Lastschrift vom belasteten Konto abgebucht wird.
Das Ausführungsdatum sollte nicht vor dem Fälligkeitsdatum liegen. Im Idealfall stimmen für eine SEPA-Transaktion beide Zeitpunkte überein. Das Fälligkeitsdatum entspricht dem Fälligkeitsdatum der belasteten Rechnung.
Falls das Übertragungsdatum der SEPA-Lastschrift-Datei zur Bank plus die Tage für den Bankvorlauf nach dem Fälligkeitsdatum liegt, hat die Bank nicht mehr genügend Zeit die Transaktion rechtzeitig zum Fälligkeitsdatum vorzunehmen.
Bei der Ermittlung des Ausführungsdatums für die SEPA-Lastschrift werden in KnoWau Wochenendtage mit berücksichtigt. Falls zwischen dem Tag der Übertragung an die Bank und dem Ausführungsdatum noch weitere Feiertage (nicht Wochenendtage) liegen, müssen sie den Bankvorlauf in den SEPA-Einstellungen selbst anpassen.
Am Beispiel eines Bankvorlaufs von 2 Tagen werden folgende Ausführungsdaten ermittelt:
- Erstellungstag -> Ausführungstag
- Mittwoch -> Freitag
- Donnerstag -> Montag
- Freitag -> Dienstag
- Samstag -> Dienstag
- Sonntag -> Dienstag
- Montag -> Mittwoch
- Dienstag -> Donnerstag
Da eine SEPA-Lastschrift-Datei unabhängig von KnoWau zur Bank übertragen wird, kann KnoWau das tatsächliche Übertragungsdatum nicht überprüfen:
Daher wird bei der Erstellung einer SEPA-Lastschrift-Datei für die Berechnung des Ausführungsdatums angenommen, dass die Übertragung zur Bank am selben Tag erfolgt wie die Erstellung der Datei. Das Feld An Bank gesendet in der Bearbeitungsmaske der SEPA-Datei muss in KnoWau manuell gesetzt werden.
Ausführungsdatum = der spätere der folgenden beiden Termine:
- Fälligkeitsdatum der Rechnung oder
- Aktuelles Datum + Bank-Vorlaufzeit.