Teilzahlungen für Rechnung
Auch bei Teil-Zahlungen für Rechnungen mit mehreren Leistungspositionen können Beträge nicht eindeutig der einen oder anderen Position zugeordnet werden. Bei Rechnungspositionen mit verschiedenen Mehrwertsteuresätzen werden die zugehörigen Mehrwertsteuerbeträge anteilig den einzelnen Positionen zugeordnet.
Beispiel: eine Rechnung über 180,- € brutto enthält zwei Positionen zu
120,- € mit 7% = 7,85 € (= 2/3 des Gesamtbetrages) und
60,- € mit 19% = 9,58 € (= 1/3 des Gesamtbetrages)
MwSt-Anteil. Die in der Rechnung enthaltene MwSt beträgt insgesamt 17,43 €.
Bei einem Teil-Zahlungseingang (ZE) von 100,- € wird dieser anteilig (1/3 mit 19%, 2/3 mit 7% MwSt) auf die beiden MwSt-Sätze verteilt, also wird
1/3 = 33,33 € als ZE für den 19% (entspricht 5,32 €),
2/3 = 66,67 € als ZE für den 7% (entspricht 4,36 €)
Anteil gebucht.
Bei einem weiteren Teil-Zahlungseingang (ZE) von 80,- € wird dieser ebenso (1/3 mit 19%, 2/3 mit 7% MwSt) auf die beiden MwSt-Sätze verteilt, also wird
1/3 = 26,67 € als ZE für den 19% (entspricht 4,26 €),
2/3 = 53,33 € als ZE für den 7% (entspricht 3,49 €)
Anteil gebucht.
In der Gesamtbilanz ergeben die Summen der einzelnen MwSt-Anteile (5,32 € + 4,36 € + 4,26 € + 3,49 €) die in der Rechnung enthaltene MwSt beträgt insgesamt 17,43 €